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   FG Nürnberg, 06.11.2002 - V 215/2000   

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https://dejure.org/2002,13400
FG Nürnberg, 06.11.2002 - V 215/2000 (https://dejure.org/2002,13400)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 06.11.2002 - V 215/2000 (https://dejure.org/2002,13400)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 06. November 2002 - V 215/2000 (https://dejure.org/2002,13400)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1
    Entwicklung ingenieurmäßiger Anwendersoftware als freiberufliche Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Entwicklung ingenieurmäßiger Anwendersoftware als freiberufliche Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.12.1989 - IV R 115/87

    EDV-Berater, der Computer-Anwendungsprogramme entwickelt, übt keinen dem

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.11.2002 - V 215/00
    Nach dem Urteil vom 7.12.1989 IV R 115/87 BFHE 159, 171 , BStBl II 1990, 337 ist eine Ingenieurtätigkeit zwar die Systemsoftware-Entwicklung, nicht jedoch die Anwendersoftware-Entwicklung.

    Diesen weit gefassten Begriff der Systemanalyse hat der BFH in seiner nachfolgenden Rechtsprechung dahin modifiziert, dass nur Tätigkeiten im Bereich der Systemsoftware-Entwicklung zum typischen Berufsfeld des Ingenieurs gehörten (vgl. Urteil vom 7.12.1989 IV R 115/87 a. a. O.).

    Der Unterschied zum Systemsoftware-Entwickler besteht darin, dass mindestens gleichberechtigt neben die Informatikkenntnisse Kenntnisse im jeweiligen Anwendungsbereich treten (BFH-Urteil vom 7.12.1989 IV R 115/87 a. a. O.).

  • BFH, 07.11.1991 - IV R 17/90

    EDV-Beratung im Bereich der Systemtechnik durch Autodidakten kann

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.11.2002 - V 215/00
    Mithin ist im Bereich der Anwendersoftware der technisch-naturwissenschaftliche Bezug nicht so ausgeprägt, dass es gerechtfertigt wäre von einer Ähnlichkeit mit dem Ingenieurberuf zu sprechen (BFH-Urteil vom 7.11.1991 IV R 17/90, BFHE 166, 443 , BStBl II 1993, 324 ).

    Dem in der DV-System-Technik Beschäftigten obliegt auf mindestens einem Teilgebiet der Entwurf, die Auswahl, Bereitstellung, Implementierung, Überwachung (Fehleranalyse und Fehlerbeseitigung), Optimierung oder Fortentwicklung der einzusetzenden bzw. eingesetzten Hardware- oder Software-Komponenten sowie die Beratung und Unterstützung (BFH-Urteil vom 7.11.1991 IV R 17/90 a. a. O.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.05.2002 - 4 K 1375/01

    Entwicklung komplexer Anwendungssoftware als freiberufliche Einkünfte beim

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.11.2002 - V 215/00
    Diese strikte Trennung ist in vielen Fällen - so auch im Streitfall - gar nicht möglich (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 16.5. 2002 4 K 1375/01, EFG 2002, 1046 ).
  • BFH, 04.08.1983 - IV R 6/80

    Diplom-Informatiker - Selbstständige Tätigkeit - Berufsausbildung -

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.11.2002 - V 215/00
    In seinem Urteil vom 4.8.1983 VI R 6/80, BFHE 139, 84 , BStBl II 1983, 677 hatte der BFH entschieden, dass Ingenieurtätigkeit nur ausübe, wer Systemanalysen erarbeite, aus denen sich ergebe, ob gewisse betriebliche Vorgänge mit Hilfe von EDV-Anlagen vollziehbar seien.
  • BFH, 28.01.1993 - IV R 105/92

    Voraussetzungen der Ähnlichkeit eines technischen Berufs mit einem Katalogberuf

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.11.2002 - V 215/00
    Der Kläger ist Ingenieur im Sinne des § 1 des Bayerischen Gesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur vom 27.7.1970 (GVBl 1970, 336) und hat auch einen typischen Ingenieurberuf ausgeübt, weil er im Bereich der Systemtechnik tätig war (BFH-Urteil vom 28.1. 1993 IV R 105/92, BFH/NV 1994, 613).
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